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An endemic Chameleon from Madagascar. Photo: Luca Bertalli from Getty Images

EU BESTIMMUNGEN ZUM BESITZ EXOTISCHER HAUSTIERE WIE SIE VERHINDERN ZUM WIDLTIERSCHMUGGEL BEIZUTRAGEN

An endemic Chameleon from Madagascar. Photo: Luca Bertalli from Getty Images

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Fast die Hälfte aller Haushalte in Europa ist im Besitz von Haustieren. Diese reichen von Katzen und Hunden über Fische bis hin zu Vögeln und Reptilien, von denen einige als sogenannte „exotische Haustiere“ klassifiziert werden.

Die Europäische Union (EU) ist Marktführer beim Handel mit exotischen Haustieren, insbesondere von Reptilien, Ziervögeln und Zierfischen (wie zum Beispiel Bartagamen, Aras oder Indischen Glasbarschen). Wenn auch Sie bereits einmal mit dem Gedanken gespielt haben sich ein exotisches Haustier zuzulegen, ist es essenziell sich vorab über geltende Bestimmungen zu informieren und diesen zu folgen. Dabei geht es nicht nur um den verantwortungsvollen Umgang bei der Haltung, sondern auch darum, bewusste und fundierte Entscheidungen zu treffen, um mögliche Risiken für den Naturschutz zu erkennen und sich vor rechtlichen, gesundheitlichen und finanziellen Risiken zu schützen.

Auch wenn viele exotische Haustiere legal gehandelt werden, ist der EU-Verbrauchermarkt ein Hauptziel für Schmuggler die versuchen, geltende Handelsregeln zu umgehen. Dabei werden vor allem Onlinehandelsplattformen, soziale Medien, Messen oder auch Zoohandlungen genutzt, um Kontakt zu potenziellen Käufer:innen herzustellen, welche dann unwissentlich ein Tier kaufen, dessen Handel illegal ist.

Um zu vermeiden zum illegalen Wildtierhandel beizutragen ist es daher wichtig sich mit den geltenden Gesetzen vertraut zu machen.

3,000

Zwischen 2018 und 2021 wurden jährlich mehr als 3.000 lebendige Vögel, Reptilien und Amphibien innerhalb der EU beschlagnahmt

Da aber eine große Anzahl von Fällen gar nicht erst aufgedeckt wird, ist das wahre Ausmaß des illegalen Handels vermutlich weitaus höher

BEKÄMPFUNG DES ILLEGALEN WILDTIERHANDELS IN DER EU

Dank des illegalen Handels mit wildlebenden Arten gelangen Millionen von Euro in die Hände von Schmugglern und illegalen Finanzströmen. Solche illegalen Aktivitäten tragen nicht nur zum Rückgang der Artenvielfalt bei, sondern bedrohen auch die Lebensgrundlagen der Menschen in den Herkunftsländern, sowie die nationale Sicherheit in diesen Ländern. Darüber hinaus birgt der Handel mit wildlebenden Arten auch globale Gesundheitsrisiken, etwa dann, wenn erforderliche veterinärmedizinische Kontrollen nicht durchgeführt werden. Nicht zuletzt stellt die Einschleppung invasiver Arten zudem eine Bedrohung für einheimische Ökosysteme dar.

Trotz der andauernden Bemühungen von EU-Organen, Regierungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen den illegalen Handel mit wildlebenden Arten zu bekämpfen, besteht dieser in der EU weiterhin fort.

Dieser Leitfaden gibt Einblick in die Problematik die mit dem illegalen Handel exotischer Haustiere verbunden ist und dient auch als Appell an diejenigen, die einen Kauf in Betracht ziehen, nachhaltige und legale Entscheidungen zu treffen.

WELCHE RECHTLICHEN VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DEN HANDEL MIT EXOTISCHEN HAUSTIEREN IN DER EU?

CITES

Der internationale Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren wird durch CITES reguliert. Dieses weltweit verbindliche Abkommen soll sicherstellen, dass der internationale Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren das Überleben der jeweiligen Arten nicht bedroht..

EU-Verordnungen für den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen

Die wichtigsten EU-Rechtsvorschriften zum Schutz wildlebender Arten die unter CITES fallen, werden in vier verschiedene Anhänge kategorisiert. Jeder dieser Anhänge verfügt jeweils über eigene Handelsregeln und Genehmigungsauflagen:

  • Anhang A: der kommerzielle Handel mit wildlebenden Arten die hier gelistet sind ist verboten. Der nicht-kommerzielle Handel ist nur unter besonderen Umständen gestattet, während der Handel mit Nachzuchten aus der Gefangenschaft zwar erlaubt ist, aber Kontrollen unterliegt.
  • Anhang B: der Handel ist zwar erlaubt, unterliegt allerdings Kontrollen um eine Übernutzung zu verhindern.
  • Anhang C: listet Arten auf die auf Länderebene geschützt sind und deren Handel zwar erlaubt aber von dem jeweiligen Land erst genehmigt werden muss (das Land kann selbstständig entscheiden ob es diese Handelsbeschränkungen einseitig aufheben möchte. Für die Aufhebung der Beschränkungen von Arten die auf anderen Anhängen gelistet sind, bedarf es hingegen erst der Zustimmung von CITES oder der EU).
  • Anhang D: der Handel ist mit wenigen, erforderlichen Unterlagen gestattet, wird aber weiterhin überwacht

Erforderliche Unterlagen

Die Beschränkungen und Vorschriften die durch CITES und die EU-Verordnungen für den Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren geregelt werden, gelten für alle Personen, die am Handel mit exotischen Haustieren beteiligt sind – also sowohl Käufer:innen, Verkäufer:innen, Im- & Exporteur:innen und Besitzer:innen. Um den legalen und nachhaltigen Handel zu gewährleisten, ist es daher unerlässlich vorher die korrekten  Genehmigungen, Zertifikate oder Einfuhrmeldungen einzuholen. Weitere Informationen über die Verfahren oder die benötigten Genehmigungen und Zertifikate können Sie bei den zuständigen nationalen CITES-Behörden erhalten. 

Momentan werden mehr als 40.000 Arten auf den Anhängen der EU-Verordnungen für den Handel mit wildlebenden Pflanzen und Tieren gelistet. Welche Arten genau aufgeführt werden können Sie hier einsehen.

Neben den benötigten Papieren ist es darüber hinaus erforderlich, alle lebendigen Tiere mit einer individuellen und permanenten Identifizierung zu versehen. Auch muss die Sicherheit der Tiere während des Transports zu jeder Zeit gewährleistet sein, um sie vor Verletzungen oder Misshandlungen zu schützen.

Tiergesundheitsgesetz: Besitzer:innen von Haustieren müssen das Tiergesundheitsgesetz einhalten um sicher zu stellen, dass bei der Haltung von exotischen Haustieren kein Risiko einer Übertragung von Zoonosen besteht. Dazu gehören regelmäßige tierärztliche Untersuchungen des Tieres und die Einholung von Gesundheitszeugnissen.

Strengere nationale Gesetze: Bitte beachten Sie, dass es in Ihrem Land zusätzlich zu den bereits bestehenden EU-Verordnungen weitere und gegebenenfalls auch strengere Gesetze beim Handel mit exotischen Haustieren geben kann, die womöglich zusätzliche Genehmigungen erfordern.

DAS SOLLTEN SIE BEIM KAUF EINES EXOTISCHEN HAUSTIERS BERÜCKSICHTIGEN

Nehmen Sie sich die Zeit und überlegen Sie gut bevor Sie sich für den Kauf eines exotischen Haustiers entscheiden. Bitte denken Sie daran, dass manche exotische Haustiere sowohl sehr groß als auch sehr alt werden können und daher eine besondere Pflege benötigen. Wussten Sie zum Beispiel, dass einige Schildkrötenarten in privater Haltung bis zu 100 Jahre alt werden können?

Bitte beachten Sie die folgenden Aspekte und bedenken Sie dabei auch die potenziellen Risiken, die mit dem Kauf eines wilden Tieres verbunden sein können.  

  • Die legale Beschaffung: Der Handel mit wildlebenden Arten wird streng kontrolliert. Stellen Sie daher sicher, dass Ihnen der Verkäufer exakte Informationen über das Tier zur Verfügung stellt, wie etwa genaue Angaben über die Art, Herkunft (Nachzucht aus der Gefangenschaft oder aus der Wildnis entnommen), sowie alle nötigen Papiere. Lassen Sie die Informationen unabhängig überprüfen, um die Glaubwürdigkeit des Verkäufers zu bestätigen und sich mit Ihren eigenen rechtlichen Verantwortlichkeiten vertraut zu machen.
  • Die benötigten Papiere: Der Handel mit exotischen Haustieren ist mit einer Menge obligatorischer Verwaltungsarbeit verbunden. Vergewissern Sie sich, dass der Verkäufer über alle benötigten Papiere verfügt, und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate erhalten, die Sie für den Kauf benötigen.
  • Gesundheits- & Sicherheitsanforderungen: Schützen Sie sowohl Tiere als auch Menschen vor möglichen Gesundheits- oder Verletzungsrisiken. Beziehen Sie die Tiere nur von seriösen Züchtern oder Auffangstationen, um ein mögliches Übergreifen von Zoonosen zu vermeiden.
  • Das Risiko von invasiven Arten: Einige exotische Haustiere können invasiv werden, wenn sie bei uns wieder freigelassen werden. Dies kann sich schädlich auf die heimische Artenvielfalt auswirken, beispielsweise wenn die neue Art mit heimischen Arten konkurriert, Jagd auf diese macht oder neue Krankheiten überträgt. Sorgen Sie deshalb dafür, dass ihr Haustier sicher untergebracht ist, um ein versehentliches Entlaufen zu verhindern und setzen Sie ein exotisches Tier niemals einfach irgendwo aus.
  • Ihre Verpflichtung zur Fürsorge: Der Besitz eines exotischen Haustieres erfordert Zeit, Wissen, Geduld, finanzielle Ressourcen und ein kontinuierliches Engagement. Exotische Haustiere können sehr komplexe Anforderungen an ihre Haltung stellen– denken Sie daher sorgfältig darüber nach, bevor Sie eine Entscheidung zum Kauf treffen.
  • Nachhaltigkeit: Informieren Sie sich über die Folgen, die Ihr Kauf für den Artenschutz haben könnte. Überlegen Sie zum Beispiel, ob die Art kommerziellem Druck oder Trends ausgesetzt ist, die von der momentanen Gesetzgebung vielleicht noch nicht ausreichend berücksichtigt werden.
  • Machen Sie auf das Thema aufmerksam: Teilen Sie Informationen über die Risiken die vom illegalen Wildtierhandel ausgehen, sowie die Anforderungen für eine verantwortungsvolle Haltung mit Freunden und Familie!

ÜBER DIESE KAMPAGNE

Das UNITE-Projekt

Das UNITE-Projekt, vereint die Bemühungen von Strafverfolgungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), der EU und internationalen Behörden, sowie dem Finanz- & Privatsektor, bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität. Das Projekt zielt darauf ab kriminelle Netzwerke zu zerschlagen, die am illegalen Handel mit Abfällen, gefährdeten Arten oder Holz beteiligt sind, der innerhalb oder über die EU verläuft und die Vermögenswerte die durch diesen Handel generiert wurden, einzuziehen.

Das Projekt wird finanziert durch den Fonds für Innere Sicherheit der „Generaldirektion für Inneres Und Migration“ der Europäischen Kommission. Er wird angeführt und umgesetzt von der französischen Gendarmerie (OCLAESP), der italienischen Carabinieri, der Guardia Civil (SEPRONA), den Polizeikräften Ungarns und der Slowakei, sowie den NGOs IFAW, WWF Ungarn, WWF Frankreich, WWF Belgien und TRAFFIC. Zudem wird UNITE sowohl von EUROPOL  und CEPOL, bei der Erreichung der Ziele unterstützt, sowie den 17 beteiligten Europäischen Staaten: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Frankreich, Georgien, Italien, Mazedonien, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn.

 

Diese Publikation wurde aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit der EU finanziert. Ihr Inhalt stellt nur die Ansichten der Autor:innen dar und liegt in ihrer alleinigen Verantwortung. Die Europäische Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung für die Verwendung der darin enthaltenden Informationen.